Die Gebühren

Die Höhe der Anwaltsgebühren ist für den Rechtssuchenden oftmals nicht durchschaubar und deshalb wird der Gang zum Anwalt hinausgezögert, bis möglicherweise irreparable Rechtsnachteile für den Mandanten entstanden sind.

Daher bieten wir eine von den Kosten her leicht überschaubare Erstberatung an. Diese umfasst eine Beratungszeit von 20 Minuten inklusive der Sichtung mitgebrachter Unterlagen und kostet € 50,00 zzgl. MwSt. in Höhe von € 9,50, also brutto € 59,50. Diese Gebühr wird selbstverständlich bei Weiterverfolgung der Angelegenheit angerechnet und gegebenenfalls dann sogar vom Gegner erstattet.

Die gesetzlichen Gebühren errechnen sich aus den Gegenstandswerten in Verbindung mit den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis. Diese können im Einzelfall nachgefragt werden. Im Rahmen der Erstberatung wird auch hierüber informiert.

Das gesetzliche Gebührenleitbild schematisiert jedoch die Gebühren allein nach Gegenstandswerten ohne Berücksichtigung von erhöhtem Zeit- und Arbeitseinsatz und führt oftmals zu unangemessenen Ergebnissen.

Jedes Mandat unterscheidet sich in Art und Umfang, sowohl was den von uns zu leistenden Aufwand betrifft wie auch in der Vergütung. Wir möchten, dass bei der Festlegung der Höhe unserer Vergütung die Bedeutung für den Mandanten und die Schwierigkeit der Rechtssache, der notwendige Zeitaufwand, der Umfang unserer persönlichen Tätigkeit, unsere Verantwortung, unser Haftungsrisiko sowie nicht zuletzt - soweit dies gesetzlich zulässig ist - der von uns für den Mandanten erreichten Erfolg angemessen berücksichtigt wird.

Wie auch jedem Mandanten klar ist, ist eine Anwaltskanzlei ein Unternehmen, das wirtschaftlich arbeiten muss, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Zu diesen Arbeitsplätzen gehört natürlich auch der des Anwaltes selbst. Sein Einkommen muss genauso wie das Gehalt seiner Assistentinnen erwirtschaftet werden. Um eine anwaltliche Leistung erbringen zu können, ist eine langjährige Ausbildung von Nöten, die oftmals berufsbegleitend - wie in unserem Falle auch - von Fachanwaltsausbildungen erweitert wird. Für diese Zusatzausbildung sind Berufserfahrung, beständige Bereitschaft zur Weiterbildung und eine Vielzahl nachgewiesener Mandate in diesem Spezialgebiet von Nöten.

Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -Verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.

Ein Rechtssuchender, der für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Rechten Hilfe durch rechtskundige Beratung, oder, soweit notwendig, in Form einer Vertretung benötigt, erhält auf Antrag Beratungshilfe, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Antragsformulare können bei Gerichten und Rechtsberatungsstellen geholt werden, die auch für die Bewilligung zuständig sind.

Außergerichtliche Unfallregulierung

Für Geschädigte entsprechend ihrer Beteiligung am Zustandekommen des Unfallschadens bis zu 100 % kostenfrei.

Im Rahmen der Haftung muss die Versicherung des Schädigers auch die vollen oder anteiligen Anwaltskosten übernehmen.